Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 6 Betriebsgewöhnliche
Eine Fotovoltaikanlage hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren. Die Absetzungen für Abnutzungen sind nach § 7 Abs. 1 bis 3 EStG vorzunehmen. Seit dem Veranlagungszeitraum
Mehr lesen