Ministerium für Umwelt und Forsten, Postfach 3160 55021 Mainz
Bis die Stromerzeugung im Bundesge-biet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vor-rangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen ein
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