Balkonkraftwerke: Grundsätzlicher Anspruch auf Erlaubnis
Dem Mieter steht dann grundsätzlich ein Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter und dem Eigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Nach § 554 Abs. 1 S. 2
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Dem Mieter steht dann grundsätzlich ein Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter und dem Eigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Nach § 554 Abs. 1 S. 2
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Dieser Leitfaden führt Sie durch alle relevanten Aspekte – von der korrekten Regelung im Kaufvertrag über die notwendigen Formalitäten bis hin
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Die Zustimmung des Vermieters darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Wichtig bleibt jedoch die Abstimmung über die Platzierung, um bauliche oder ästhetische Vorgaben
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Dabei geht es im Grundsatz um ganz simple Grundregeln des Eigentumsrechts: Wird etwas verkauft und übereignet, was überhaupt nicht Gegenstand besonderer Rechte sein kann
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Ob es um die Nutzung von Bauland, die Durchsetzung von Eigentumsrechten oder die Einhaltung von Nachbarschaftspflichten geht – eine sorgfältige rechtliche
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Neben baurechtlichen Vorschriften ist beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage außerdem darauf zu achten, dass die angebrachte Anlage mit
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(4) Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und Beschlüsse aufgrund einer solchen Vereinbarung können nach den Vorschriften des Abschnitts 4 zum Inhalt des
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Übliche Nutzungsdauer und Nutzungsentgelte Üblicherweise werden Nutzungsverträge für Solaranlagen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 20
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Mehr Mieter sollen Steckersolargeräte, sogenannte „Balkonkraftwerke", nutzen. Die Bundesregierung baut daher auch die rechtlichen Hürden für den Einsatz dieser
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3. Schutz des Eigentums In der Bundesrepublik Deutschland ist das Eigentum und damit auch das Grundstückseigentum verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz (GG)2 geschützt.
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Der Eigentümer des Grundstücks räumt für sich das Recht ein, auf dem Dach des auf dem Grundstück Flst. Nr. (...) befindlichen Gebäudes eine Photovoltaikanlage zu betrei-ben.
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nach Bereicherungsrecht . Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht ist damit gerechtfertigt, dass zum einen ein Rechtsschein gesetzt worden sein muss und zum anderen der Erwerber nicht wusste, dass der
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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des
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Ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Art. 14 I GG liegt dann vor, wenn die Nutzung oder Verfügung beschränkt ist. Darüber hinaus statuiert Art. 14 GG zwei besondere Formen der Eingriffe: Die Inhalts
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Ein nicht gesetzlich legitimierter Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters ist angesichts dessen gerade auch unter Berücksichtigung der doch eher bescheidenen
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Danach enthält das Recht auf Achtung des Eigentums drei sog. Regeln bzw., treffender ausgedrückt, drei voneinander zu unterscheidende Grundaussagen: In Absatz 1 Satz 1 ist als allgemeine Regel
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze
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Die Autoren untersuchen anhand von Rechtsnormen und Rechtsprechungen, inwieweit das Zivilrecht speziellen Rechtsfragen zu Fotovoltaikanlagen gerecht wird.
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