Rücktritt vom Vertrag über die Lieferung und Montage einer
Unabhängig von der vertraglichen Einordnung hat das OLG Karlsruhe nunmehr in seinem Urteil vom 13.11.2008 – 09 U 150/05 entschieden, wie erheblich ein Mangel sein muss, damit der Käufer bzw.
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