FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des
Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen? Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden.
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Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen? Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden.
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Der Gesamtbetrag der AK/HK kann 20 Jahre lang jeweils mit 5 % als lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für das Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ist
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Die PV-Anlage ist im Anlagevermögen des Unternehmens zu aktivieren, wenn sie dem Betrieb dient und keine private Nutzung stattfindet. Die notwendigen Befestigungen für die Montage
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Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen der einheitlichen Photovol-taikanlage (incl. Batteriespeicher) gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung einer Photovoltaikanlage ohne Batteriespeicher.
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Da alle erzeugten Energiemengen im europäischen Strommarkt vermarktet sind, bedarf es im Falle einer Anpassung der Wirkleistungseinspeisung immer eines gegenläufigen Ausgleichs der Energie
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Februar 2025 ist das neue Solarspitzengesetz in Kraft getreten – mit klaren Vorgaben für neue Photovoltaikanlagen bis 100 kW. Es regelt unter anderem
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