Ausstellen einer ZahlungsberechtigungAuflösende BedingungBestimmung Des Anzulegenden WertsVerfahrenZahlungenAnteilige Erstattung bei Teilrealisierung Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Angaben im Formular glaubhaft gemacht wurden, und stellt dann die Zahlungsberechtigung aus.Über die Zahlungsberechtigung ergeht ein Bescheid gegenüber dem Anlagenbetreiber. Dem Anschlussnetzbetreiber wird die Ausstellung der Zahlungsberechtigung mitgeteilt r Netzbetreiber prüft die gemachten Angaben des Anlagenbetreibers. Hierzu kann er sich geeig Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Angaben im Formular glaubhaft gemacht wurden, und stellt dann die Zahlungsberechtigung aus.Über die Zahlungsberechtigung ergeht ein Bescheid gegenüber dem Anlagenbetreiber. Dem Anschlussnetzbetreiber wird die Ausstellung der Zahlungsberechtigung mitgeteilt r Netzbetreiber prüft die gemachten Angaben des Anlagenbetreibers. Hierzu kann er sich geeignete Nachweise vorlegen lassen. Der Netzbetreiber muss der Bundesnetzagentur sein Prüfergebnis mitteilen.Die im Antrag auf Zahlungsberechtigung verwendeten Gebotsmengen dürfen nicht erneut verwendet werden.See moreNew content will be added above the current area of focus upon selectionSee more on bundesnetzagentur energie-experten Translate this result
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