GEG 2020 § 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
Bei der Überprüfung der Luftdichtheit sind die Messungen nach den Absätze 2 bis 5 sowohl mit Über- als auch mit Unterdruck durchzuführen. Die genannten Höchstwerte sind für beide Fälle einzuhalten.
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