Begründung zum B-Plan Nr. 13 „Sondergebiet Photovoltaikanlage
FAZIT: Die gemäß dem Festsetzungskatalog des Bebauungsplans als derzeit zulässigen Bereich für eine Bebauung gekennzeichnete Fläche beträgt ca. 40,96 ha. Davon werden 4,96 ha < 5,0 ha
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